Geschäftsbedingungen für die Dienstleistung

Stand: 22.04.2024

1. Geltung der Bedingungen

    1.1. Die Leistungen und Angebote von SUPa erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

    1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Beginn der ersten Ausbildungseinheit gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Anmeldung, Angebot und Vertragsschluss

    2.1. Die Angebote von SUPa sind freibleibend und unverbindlich. Die Kurszeiten können bei Bedarf geändert werden.

3. Zahlung und Preise

    3.1. Rechnungen von SUPa sind ab Rechnungsdatum sofort zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SUPa über den Betrag verfügen kann.

    3.2. SUPa kann Zahlung per Vorkasse verlangen.

4. Teilnahmevoraussetzungen an den Kursen und Touren

    4.1. Es dürfen nur gesunde Kursteilnehmer teilnehmen.

    4.2. Jeder Kursteilnehmer muss haftpflichtversichert sein.

    4.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor den Kursen oder Touren SUPa über aktuelle Erkrankungen zu informieren.

    4.4. Darüber hinaus versichert der Kursteilnehmer , dass er frei von ansteckenden Krankheiten ist.

5. Durchführung der Kurse uns Touren

    5.1. Die Kurse oder Touren können bei besonders ungeeignetem Wetter wie Platzregen, Hagel, Sturm oder hohem Schnee abgesagt werden.
           Bei Absage fest vereinbarter Kurse oder Touren durch SUPa werden die Kurse oder Touren nachgeholt oder erstattet.

    5.2. Der Ort der Durchführung der Ausbildung wird dem Kunden vor der jeweiligen Ausbildungseinheit mitgeteilt.

    5.3. SUPa garantiert nicht, dass die Kurse oder Touren erfolgreich sind, da der Erfolg nicht zuletzt vom Kursteilnehmer abhängt.

    5.4. Ein Kurs gilt als abgeleistet, wenn der mindestens zu 60% durchgeführt wurde, und auf Grund aufkommenden Unwetters oder anderer Grunde frühzeitig beendet werden muss.

6. Absage des Kunden

    6.1. Der Kursteilnehmer ist zur Zahlung der vollen Kursgebühr auch bei vorzeitiger Beendigung der bestellten Kurse oder Touren verpflichtet, es sei denn, er weist einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung nach. In diesem Falle erfolgt eine anteilige Erstattung.

    6.2. Sagt der Kursteilnehmer eine ausschließlich für ihn durchzuführenden Kurse oder durchzuführende Touren spätestens eine Woche vor Beginn aus wichtigem Grund ab, wird diese Ausbildungseinheit ohne weitere Kosten nachgeholt.
           Wird ein Kurs oder eine Touren vom Kunden nicht abgesagt oder verspätet sich der Kunde, wird diese Einheit voll berechnet.

7. Haftungsbeschränkung

    7.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
           Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
           Der Ausschluss gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird.

    7.2. Schadensersatzansprüche verjähren zwölf Monate ab Entstehung des Anspruches mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    7.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

    7.4. Soweit der Schadensersatz gegenüber SUPa ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SUPa.

8. Sonstiges

    8.1. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.